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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINUNGEN für Partyservice und Catering der Hamm GmbH

 

MINDESTBESTELLWERT

Unser Mindestbestellwert beträgt wochentags sowie samstags 50,00 EUR netto pro Lieferung und sonntags 250,00 EUR netto pro Lieferung.

 

ANGEBOTE UND PREISE

Es gelten die Preise des jeweiligen individuellen Angebots. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Hamm GmbH. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht im Angebot etwas anderes vermerkt ist. Soweit ein Angebot nicht individuell erstellt worden ist, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste des Partyservice. 
Getränke können als Kommissionsware geliefert werden. Angebrochene Flaschen, Kisten und Fässer werden in diesem Fall als Leergut berechnet und zurückgenommen.
Bei abhanden gekommenen oder unbrauchbar gewordenen Teilen des Equipments haftet der Mieter in Höhe des jeweils erforderlichen Wiederbeschaffungspreises. Sollte das Equipment nicht benötigt werden, wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt.

 

LIEFERBEDINGUNGEN

Die Anlieferung der Bestellung erfolgt zu der vereinbarten Lieferzeit. Eine Abweichung zwischen der tatsächlichen und der vereinbarten Lieferzeit von bis zu 30 Minuten gilt dabei noch als vertragsmäßig. Für Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen haftet die Hamm GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Lieferzeitverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht vorhersehbar eintreten (z.B. plötzlich auftretende Verkehrsbehinderungen) haftet die Hamm GmbH nicht.

 

TRANSPORTKOSTEN

Transportkosten werden nach tatsächlichem Aufwand mit 30,30 EUR pro Stunde abgerechnet.

 

AUFBEWAHRUNG UND HALTBARKEIT DER SPEISEN

Die angelieferten Speisen und Getränke werden von Hamm GmbH nach den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hergestellt und befinden sich bei der Anlieferung beim Kunden in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Lebensmittel sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Nach der Anlieferung beim Kunden trägt deshalb dieser die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, den umgehenden Verzehr und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Speisen und Getränke. Die Hamm GmbH übernimmt nach der erfolgten Auslieferung keine Haftung für eine Veränderung oder Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke, die auf eine fehlerhafte Lagerung, einen unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteten Verzehr durch den Kunden zurückzuführen sind.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse in Höhe von 70 Prozent der Auftragssumme. Die Anzahlung ist 10 Tage vor Ausführung fällig. Ist dieser Betrag auf unserem Konto eingegangen, wird der Auftrag ausgeführt und ausgeliefert. Der Restbetrag ist mit Stellung der Schlussrechnung zur Zahlung fällig.

 

SCHADENSERSATZ BEI STORNIERUNGEN

Bei der Stornierung des Auftrags bis zu fünf Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 20 Prozent des Auftragswertes ausschließlich Equipment (Mietmaterial) zu zahlen. Erfolgt die Stornierung zwischen dem fünften und einschließlich dem dritten Kalendertag vor dem vereinbarten Liefertermin, so ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 40 Prozent des Auftragswertes ausschließlich Equipment (Mietmaterial) zu zahlen. Bei einer Stornierung des Auftrages weniger als drei Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin sind 50 Prozent des Auftragswertes ausschließlich Equipment (Mietmaterial) als pauschalierter Schadensersatz zu zahlen. Für das gemietete Equipment wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

 

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Hamm GmbH ist der Sitz der Hamm GmbH, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

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